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Thomas Graßl Sättel und Zubehör

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es ist gesetzlich vorgeschrieben und für seriöse Anbieter auch eine selbstverständliche Pflicht, dass ein Lieferant von Waren dem Besteller seine Allgemeine Geschäftsbedingungen bekannt gibt. Diese regeln das Zustandekommen und die Abwicklung eines Vertrags zwischen Firma Graßl und Ihnen als Kunden sowie die Pflichten beider Parteien.

§ 1 Gegenstand
Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge der Firma Firma Peter + Thomas Graßl GbR - im Folgenden „Firma Graßl“ genannt - mit dem Besteller, die online oder auf sonstigem Wege geschlossen werden. Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Graßl in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

§ 2 Zustandekommen des Kaufvertrags
Die Angebote der Firma Graßl sind unverbindlich. Mit dem Anklicken eines Bestell-Buttons erklärt der Besteller verbindlich gegenüber der Firma Graßl, den Inhalt des von ihm zusammengestellten Warenkorbes erwerben zu wollen. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Firma Graßl nach Absenden der Bestellung zustande. Diese Bestätigung geht dem Besteller nach Anklicken des Bestell-Buttons per E-Mail oder auf sonstigem Wege zu. Mit ihr ist der Vertrag zustande gekommen.

§ 3 Informationspflicht
Der Besteller ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Unterlässt er diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten, insbesondere eine falsche E-Mail-Adresse an, so kann die Firma Graßl vom Vertrag zurücktreten, soweit dieser zustande gekommen ist.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Für die Lieferung bestellter Waren gelten die jeweils zugrundeliegenden Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung, die auf der Website der Firma Graßl veröffentlicht sind. Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich Versandkosten, soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind. Die in Rechnung gestellten Beträge sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungseingang auf dem Konto der Firma Graßl ist eine Zahlung als erfolgt anzusehen. Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer lediglich dann zu, wenn und soweit sich sein Gegenanspruch aus dem selben Vertragsverhältnis ergibt. Eine seitens des Käufers erklärte Aufrechnung ist ausgeschlossen, wenn nicht die Gegenansprüche des Käufers rechtskräftig festgestellt oder von der Firma Graßl anerkannt worden sind.

§ 5 Lieferfrist
Die Laufzeit der Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist wird erst dann in Lauf gesetzt, wenn seitens des Käufers sämtliche Angaben vorliegen, die notwendig sind, damit die Bestellung ausgeführt werden kann. Die Firma Graßl haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen verursacht werden. Im konkreten Falle werden derartige Hindernisse dem Käufer so schnell wie möglich mitgeteilt.
Sollte die Firma Graßl mit der Lieferung einer bestellten Ware in Verzug geraten, so begrenzt sich die Schadensersatzpflicht im Falle der leichten Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50 % des vorhersehbaren Schadens. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche kommen nur dann in Betracht, wenn und soweit der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

§ 6 Versand, Lieferung und Gefahrenübergang
Versandart, Versandweg sowie Dritte, die mit dem Versand betraut sind, können durch die Firma Graßl bestimmt werden. Sobald die Sendung mit der bestellten Ware vom Spediteur oder Transporteur wie Post, DHL etc. an den Käufer übergeben wurde, geht die Gefahr auf den Besteller über. Der Käufer hat die offensichtlichen wie auch eventuelle festgestellte Transportschäden unverzüglich zu rügen und dem Verkäufer mitzuteilen, um die Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen zu können.
Die Firma Graßl behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit der vertragsgemäßen Leistung eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen. Ist eine Erbringung einer preislich und qualitativ gleichwertigen Leistung nicht möglich, so kann die Firma Graßl sich vom Vertrag lösen und muß die versprochene Leistung nicht erbringen. Die Firma Graßl verpflichtet sich in diesem Falle, den Besteller unverzüglich zu informieren und eine gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers unverzüglich zurückzuerstatten. Dies gilt nur, wenn die Firma Graßl die Nichtverfügbarkeit der versprochenen Ware oder Dienstleistung nicht zu vertreten und die Lieferung oder Leistungserbringung nicht gegenüber dem Besteller garantiert hat.

§ 7 Widerrufsrecht des Käufers
Der Kunde hat das Recht, den Vertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu widerrufen. Ein uneingeschränktes Rückgaberecht i.S.v. § 361 b BGB wird nicht vereinbart.
Im Falle der Ausübung des Widerrufs trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware innerhalb von einer Woche nach Ausübung des Widerrufsrechts zurückzusenden, wenn der Widerruf nicht bereits durch Rücksendung ausgeübt wurde. Bereits gelieferte Ware ist originalverpackt und unbenutzt an den Verkäufer zurückzusenden. Der Kaufgegenstand muss vor der Rücksendung gut verpackt und mit dem Hinweis versehen werden, dass von dem Rückgaberecht Gebrauch gemacht werden soll.

Die Bestimmungen des § 7 gelten ausschliesslich für Waren der Firma Grassl, die nicht nach Mass gefertigt werden. 

§ 8 Keine Rückgabe für Sättel

Die Firma Graßl fertigt ausschließlich Mass-Sättel nach den individuellen Massen eines Pferdes und den Vorgaben des Bestellers. Eine Rückgabe von nach Mass gefertigten Sätteln wird daher ausgeschlossen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die Firma Graßl bleibt Eigentümerin der Kaufsache, bis sämtliche Forderungen aus der erfolgten Lieferung, einschließlich Nebenforderungen, erfüllt sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist die Firma Graßl berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. Die Rücknahme bzw. Pfändung der Kaufgegenstände bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag.

§ 10 Gewährleistung
Die Gewährleistung folgt den gesetzlichen Bestimmungen mit Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
Die Firma Graßl gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Fristen ab Bei unsachgemäßer Anwendung oder ungeeigneter Verwendung der Kaufsache wird seitens der Firma Graßl für daraus resultierende Mängel und/oder Schäden keine Gewähr übernommen. Dazu gehört auch die Nichtbeachtung von Anwendungs-/Gebrauchshinweisen oder fehlerhafter und/oder nachlässiger Behandlung. Keine Haftung wird insbesondere für alle Fälle von Reitunfällen und -stürzen, bei denen gelieferte Gegenstände wie Sättel oder Zaumzeug sichtbar oder nicht sichtbar beschädigt werden, sowie höherer Gewalt wie Brand, Blitzschlag, Explosionen etc. übernommen. Der Besteller ist verpflichtet, die erhaltene Ware sofort auf offensichtliche Fehler und insbesondere die Passform zu prüfen.
Die Passform kann nur für den Zeitpunkt der Auslieferung gewährleistet werden, da sich die Sattellage des Pferdes durch vielerlei Einflüsse (Training, Fütterung, Krankheit etc.) sehr schnell und nachhaltig verändern kann. Stellt er offensichtliche Fehler oder mangelnde Passform fest, so hat er das unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen der Firma Graßl schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er das, so kann er gegenüber der Firma Graßl keine Gewährleistungsansprüche wegen dieser Fehler nach dem Ablauf dieser Frist mehr geltend machen.
Liegt an der Kaufsache ein Mangel vor, ist die Firma Graßl nach ihrer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zu Ersatzleistungen berechtigt. Eine Haftung von Mangelfolgeschäden, gleich welcher Art, ist jedoch ausgeschlossen, soweit der Eintritt eines solchen Schadens nicht auf vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Sollte eine Ersatzlieferung nicht möglich sein, schlägt diese oder eine vorgenommene Mängelbeseitigung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen..

§ 11 Haftung
Die Firma Graßl haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten uneingeschränkt. Die Firma Graßl haftet für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine für das Erreichen des Vertragszieles und die Erfüllung des Vertragszweckes wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde (Kardinalpflicht).
Eine Zusicherung von Eigenschaften für Waren oder Dienstleistungen besteht nicht. Die Beschreibung der Waren im Rahmen des Online-Angebots stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
Weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden - sind ausgeschlossen, soweit keine abweichenden Vereinbarungen bestehen. Insbesondere ist eine Haftung für entgangenen Gewinn oder für anderweitige Vermögensschäden des Käufers ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, sofern der verursachte Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruht. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen der Firma Graßl.

§ 12 Datenschutz
Die Firma Graßl erhebt vom Besteller ohne dessen Zustimmung nur die Daten, die für die Ausführung der Bestellung und die Vertragsabwicklung notwendig sind. Sie verwendet die vom Besteller zur Verfügung gestellten Daten nur zu den Zwecken, in die der Besteller eingewilligt hat. Die Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzes werden gewährleistet. Ansonsten gelten die Datenschutzregelungen der Firma Graßl.

§ 13 Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten sowie mit juristischen Personen des Öffentlichen Rechts gilt als Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, der Ort Murnau. Daneben ist die Firma Graßl auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
Sollte eine der Bestimmungen des Liefervertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Bestimmungen im übrigen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich dann, eine der unwirksamen Regelung nahekommende und wirtschaftlich sinnvolle Ersatzregelung zu treffen. Es gilt Deutsches Recht.

Stand August 2006

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